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Welcher Warnmelder und wo soll er hin:

Rauchmelder richtig anbringen: Wo und in welchen Räumen?

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die Angabe, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder installiert werden sollen.

Die Platzierung im Raum

Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

 

  • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
  • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
  • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer. Doch es gibt weitere Auflagen – je nach Bundesland.

Rauchmelder-Installation in der Wohnung:

In einer Wohnung müssen Rauchmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur installiert werden. Aber auch eine Installation im Wohnzimmer ist sinnvoll, wenn dort geschlafen wird und sei es nur vor dem Fernseher auf der Couch.

In der Küche empfiehlt sich die Installation eines Wärme- oder Hitzemelders. Dieser reagiert nicht auf Rauch, sondern auf   würde ein Rauchmelder die Sicherheit erhöhen, da hier viele Brände entstehen. Falls jedoch der Rauchmelder an der Decke häufig Täuschungsalarme (umgangssprachlich auch Fehlalarm genannt) durch Kochdämpfe verursacht, sollte eine Wand-Installation des Rauchmelders erfolgen oder ein Wärme- bzw. Hitzemelder verwendet werden.

Beispiel: 3-Zimmer Wohnung 

Rauchmelder-Installation in der 3-Zimmer-Wohnung

Rauchmelder-Installation in der 3-Zimmer-Wohnung

    • M Mindestschutz
      ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur  
    • M+ Mindestschutz – nur in Berlin und Brandenburg:
      Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad
    • O Optimaler Schutz:
      alle Aufenthaltsräume
    • S Besonderer Schutz für die Küche:
      Rauchmelder mit Stummschaltung, Hitze- bzw. Wärmemelder

     

     

    Beispiel: Große Wohnung

Rauchmelder-Installation in einer großen Wohnung

  • M Mindestschutz
    ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur  
  • M+ Mindestschutz – nur in Berlin und Brandenburg:
    Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad
  • O Optimaler Schutz:
    alle Aufenthaltsräume
  • S Besonderer Schutz für die Küche:
    Rauchmelder mit Stummschaltung, Hitze- bzw. Wärmemelder

 

Rauchmelder-Installation im Einfamilienhaus

Rauchmelder müssen hier im Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert werden. In Berlin und Brandenburg besteht zudem die Pflicht Rauchmelder im Wohnzimmer anzubringen. Auch in anderen Bundesländern empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. In der Küche entstehen die meisten Brände. Hier könnte ein Rauchmelder ebenfalls als zusätzlicher Schutz installiert werden. Wenn es vermehrt zu Täuschungsalarmen kommen sollte, kann der Rauchmelder auch an der Wand installiert werden. Weitere Rauchmelder empfehlen sich für den Dachboden und Keller.
Weitere Details zur Rauchmelder-Installation im eigenen Haus.

 

Beispiel: Einfamilienhaus

Rauchmelder-Installation in einem Einfamilienhaus

  • M Mindestschutz
    ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur  
  • M+ Mindestschutz – nur in Berlin und Brandenburg:
    Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad
  • O Optimaler Schutz:
    alle Aufenthaltsräume
  • S Besonderer Schutz für die Küche:
    Rauchmelder mit Stummschaltung, Hitze- bzw. Wärmemelder

Rauchmelder im Wohn- und Arbeitszimmer

Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres als Ihre Sicherheit – und die Ihrer Familie.

Rauchmelder in Küche und Bad

Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können. Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder.

 

CO (Kohlenstoffmonoxid) Melder

Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern gut beraten. Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruchloses, geschmackloses und für den Menschen extrem giftiges und tödliches Gas. Kohlenstoffmonoxid entsteht unter anderem durch Haushaltsgeräte, welche kohlenstoffhaltige Substanzen wie beispielsweise Erdgas, Flaschengas, Holz, Öl oder auch Holzkohle unter unzureichender Sauerstoffzufuhr verbrennen. Auch durch nicht ordnungsgemäß funktionierenden Abluftanlagen kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen.

Ein Kohlenstoffmonoxid-Melder misst den CO-Gehalt in der Luft anhand von elektrochemischen Sensoren und schlägt bei kritischen Werten automatisch Alarm. Dieser sollte im Bereich der Feuerstätte in ein bis 3 Meter horizontalem Abstand montiert werden. Die Montagehöhe kann an der Decke oder der Wand sein. Genauere Angaben entnehmt Ihr der mitgeleiferten Bedienungsanleitung des gekauften Gerätes.

 

Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:

  • immer laut Bedienungsanleitung
  • immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt
  • möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt
  • immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
  • nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht
  • nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter
  • nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)
  • nie verdeckt durch Schränke
  • nie durch Farbe übertüncht, weil sonst nicht mehr genug Rauch in die Messkammer gelangen kann und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert

 

 

Wie Rauchmelder an Dachschrägen anbringen?

In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern.

Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:

  • Neigungen von bis zu 20 Gradfunktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.
  • Neigungen über 20 Gradbedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.
  • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m: In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.

Der Batterie-Check

Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit?

Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Prüfen Sie den Rauchmelder regelmäßig im Abstand von 12 Monaten nach Herstellerangaben. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat.

Rauchmelder Kennzeichnung

  • Qualitätsrauchmelder sind gekennzeichnet mit dem „Q“ – einem unabhängigen Qualitätszeichen und haben folgende Vorteile: 
  • geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • erhöhte Stabilität und vor allem eine fest eingebaute und qualitativ hochwertige Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.
  • Dadurch vermeiden Sie den jährlichen Batterieaustausch. Das „Q“ ist also eine gute Entscheidungshilfe, wenn Sie Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen. 
  • Andere Kennzeichnungen sind „GS“ (geprüfte Sicherheit) oder „VDS“ (Verband der Sachversicherer)

Quellen: